Gericht hat entschieden: "Tod durch Corona-Impfung ist wie Tod durch Selbstmord!"
Lebensversicherungen zahlt nicht wegen der der Begründung!
Ein tödliches Risiko wie die "Covid-19-Impfung" einzugehen ist juristisch gesehen wie Selbstmord zu werten, da die Unschädlichkeit der Impfung nicht gegeben ist!
In Deutschland lehnen Lebensversicherungen die Kosten für Auswirkungen und Folgeschäden der Corona- „Schutzimpfung“ ab!
Auch in Frankreich, wo die Familie eines nachweislich an der Covid-Impfung verstorbenen Familienmitglieds die Lebensversicherung verklagt hat, nachdem diese die Auszahlung verweigerte.
Begründung ist, sie schließe ausdrücklich die Auszahlung von Ansprüchen bei Tod durch die Covid-Impfung aus!
Die Nebenwirkungen, habe er billigend in Kauf genommen und somit selbstverschuldet!
FRAGE:
Wenn laut Gericht eine freiwillige Impfung als Selbstmord zu werten ist, kommt dann nicht eine staatlich angeordnete Impfpflicht einem Auftragsmord gleich?
Mehr dazu, siehe Video
hier.
28. März 2022