Der Mensch
ist das mit
Verstand und
Sprachvermögen begabte
Lebewesen von seiner
Geburt bis zu seinem Tod.
Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grunglegende Rechte gegenüber dem Staat.
Quelle: Köbler, Gerhard (2012); Juristisches Wörterbuch: Für Studium und Ausbildung; Vahlen; München; S. 276zum
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