Was sollte man bei der der Abrechnung mit der Versicherungen wissen?
Es ist für die Abrechnung zu beachten ob die Leistungen für alternative Behandlungen gedeckt sind. Im Zweifelsfall den Vertrag anschauen oder sich beim Versicherungsvertreter-Inn zu informieren.
Leider gibt es derzeit noch keine klaren Vereinbarungen bei allen Versicherungen.
Informationen zu den Versicherungen
- MERKUR bezahlt die Leistungen von VGNÖ Gütesiegelinhabern anstandslos, wenn auf der Rechnung das Gütesiegel vorhanden ist.
- UNIQA besteht auf einer Überweisung vom Arzt zum Naturheiltherapeuten
- WIENER Städtische will ebenso eine Überweisung beigelegt haben und manchmal auch eine Diagnose.
- ÖGK bezahlt in Kombination mit einer Gesundenuntersuchung 1x jährlich der Betrag von € 100.- wenn die Gesundheitsmaßnahme mind. € 150.- beträgt. Antrag auf www.svagw.at
- VERSICHERUNGEN, bezahlen oft bei entsprechender Begründung und Ansuchen, teils anteilsmäßig oder auf Kulanz Beträge aus.
Sollte berechtige Ansprüche sein, ist es sinnvoll bei Nichtbezahlung sich nicht gleich abwimmeln zu lassen, sondern ein entsprechendes klares und bestimmtes Schreiben mit Begründung zu verfassen und an die Versicherung zu senden..